Swiss Street Workout
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Schweizer Street-Workout-Verband

Die Statuten

Schweizer Vereinsrahmen

Swiss Street Workout ist ein gemeinnütziger Schweizer Sportverein, organisiert nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

1. Zweck

Der Verband fördert, entwickelt und vertritt Street Workout in der Schweiz. Er bringt die Gemeinschaft zusammen, unterstützt sportliche Initiativen und fördert eine inklusive, sichere und respektvolle Ausübung der Disziplin.

2. Gemeinnützigkeit

Der Verband verfolgt keinen Gewinnzweck. Seine Mittel und Tätigkeiten dienen ausschliesslich der Erreichung seiner sportlichen und gemeinschaftlichen Ziele.

3. Mitglieder

Mitglied werden können Personen und Organisationen, die den Zweck des Verbands unterstützen und seine Statuten sowie Beschlüsse respektieren. Die geltenden Aufnahmebedingungen werden von den zuständigen Organen des Verbands bestimmt.

4. Organisation

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Verbands. Ein Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verband gegenüber Dritten. Eine Revisionsstelle wird bestellt, wenn dies gesetzlich oder durch die Generalversammlung verlangt wird.

5. Mittel und Haftung

Der Verband kann durch rechtmässige, mit seinem Zweck vereinbare Mittel finanziert werden, insbesondere durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Zuwendungen und Erträge aus seinen Tätigkeiten. Für seine Verpflichtungen haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen.

6. Änderungen und Auflösung

Statutenänderungen und eine allfällige Auflösung werden vom zuständigen Organ gemäss anwendbarem Schweizer Recht und den gültigen Beschlüssen des Verbands entschieden. Ein allfälliges Restvermögen ist einem vergleichbaren gemeinnützigen Zweck zuzuführen.